Komplexität internationaler Rentenfälle

In einer globalisierten Welt arbeiten immer mehr Menschen zeitweise oder dauerhaft im Ausland. Diese internationale Mobilität führt zu komplexen Rentenansprüchen, die sich über mehrere Länder erstrecken. Ohne professionelle Beratung gehen oft wertvolle Ansprüche verloren oder werden nicht optimal genutzt.

Die Koordination verschiedener Rentensysteme, unterschiedliche Rechtsvorschriften und Sprachbarrieren machen internationale Rentenfälle zu einer besonderen Herausforderung. Mit unserer Expertise navigieren wir Sie sicher durch dieses komplexe Terrain und stellen sicher, dass Sie alle Ihre Ansprüche erhalten.

Unsere internationalen Rentenleistungen

EU-weite Rentenkoordination

Zusammenführung von Rentenansprüchen aus allen EU-Mitgliedsstaaten unter Nutzung der europäischen Koordinierungsverordnungen für maximale Rentenhöhe.

Sozialversicherungsabkommen

Optimale Nutzung bilateraler Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten wie USA, Kanada, Australien und anderen wichtigen Zielländern.

Anspruchsprüfung weltweit

Systematische Prüfung aller internationalen Rentenansprüche und Identifikation übersehener oder vergessener Anwartschaften aus der Vergangenheit.

Rentenoptimierung international

Strategische Optimierung der Gesamtrente durch geschickte Koordination verschiedener nationaler Rentensysteme und Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Länder und Abkommen

Deutschland hat Sozialversicherungsabkommen mit über 20 Ländern weltweit. Zusätzlich gelten innerhalb der EU spezielle Koordinierungsregeln. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bereiche:

Europäische Union

Automatische Koordinierung zwischen allen 27 EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

  • Direkte Anrechnung von Versicherungszeiten
  • Pro-rata-Berechnung der Renten
  • Vermeidung von Doppelversicherung
  • Portabilität der Ansprüche

Bilaterale Abkommen

Spezielle Vereinbarungen mit wichtigen Partnerländern für optimale Rentenkoordination.

  • USA: Umfassendes Abkommen seit 1979
  • Kanada: Vollständige Rentenkoordination
  • Australien: Renten- und Invaliditätsleistungen
  • Japan: Moderne Koordinierungsregeln
  • Israel: Umfassende Sozialversicherung
  • Südkorea: Renten- und Krankenversicherung

Osteuropäische Länder

Spezielle Regelungen für ehemalige Ostblockstaaten mit besonderen Übergangsbestimmungen.

  • Polen (ZUS): Umfassende Koordinierung
  • Tschechien: Vollständige Anrechnung
  • Russland: Fortgeltende Abkommen
  • Ukraine: Spezielle Übergangsregeln

Besondere Fälle

Länder ohne Abkommen oder mit eingeschränkten Regelungen erfordern individuelle Strategien.

  • Dokumentation von Auslandszeiten
  • Alternative Nachweisverfahren
  • Freiwillige Beitragszahlungen
  • Steueroptimierung bei Auslandsrenten

Typische Herausforderungen und Lösungen

Unterschiedliche Rentensysteme

Problem: Jedes Land hat eigene Regeln für Beitragsjahre, Rentenalter und Berechnungsverfahren.

Lösung: Wir kennen die Systeme und optimieren die Koordination für maximale Gesamtrente.

Sprachbarrieren und Bürokratie

Problem: Kommunikation mit ausländischen Behörden in verschiedenen Sprachen und komplexe Verfahren.

Lösung: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und koordinieren alle erforderlichen Schritte.

Fehlende oder unvollständige Unterlagen

Problem: Arbeitgeberbescheinigungen aus dem Ausland sind oft schwer zu beschaffen oder gehen verloren.

Lösung: Strategien zur Rekonstruktion von Versicherungsverläufen und alternative Nachweisverfahren.

Doppelbesteuerung und Steueroptimierung

Problem: Renten aus verschiedenen Ländern können zu komplexen Steuersituationen führen.

Lösung: Optimierung unter Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Unser internationaler Beratungsprozess

1

Länderanalyse

Erfassung aller Länder mit Versicherungszeiten und Prüfung der Abkommen

2

Anspruchsermittlung

Detaillierte Prüfung der Ansprüche in jedem betroffenen Land

3

Koordinierungsstrategie

Entwicklung der optimalen Strategie für maximale Gesamtrente

4

Internationale Umsetzung

Koordinierte Antragstellung und Betreuung in allen Ländern